Haftungsrisiko des Verwaltungsbeirates

Auch ehrenamtlich tätige Verwaltungsbeiräte haften für ihre Arbeit! Ihre Aufgaben haben die Beiräte daher sorgfältig auszuführen; bei Pflichtverletzungen haften sie der Gemeinschaft als Gesamtschuldner auf Schadensersatz.
Die Beiräte bemerken bei der Rechnungsprüfung mangels ausreichender Belegeinsicht nicht, dass der Verwalter das Gemeinschaftsvermögen weitgehend für sich verbraucht hat. Dem Verwalter wird Entlastung erteilt; wenig später geht er in die Insolvenz. Die Gemeinschaft sieht ihr Geld nicht wieder und verklagt die Beiräte auf Schadensersatz – Mit Erfolg, weil diese die bei der Belegprüfung bestehenden Pflichten grob fahrlässig verletzt haben (OLG Düsseldorf v. 24.09.1997 – 3 Wx 221/97).
Tipp:
Für Beiräte und Gemeinschaft ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die Beiräte das Beste. Die Kosten sind überschaubar, weshalb ein entsprechender Beschluss für die Gemeinschaft sehr zu empfehlen ist, meint RA Thomas D. Janssen, BJH-Rechtsanwälte Starnberg;
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